Velory Bikes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letztes Update: 17. März 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Mietverträge über E-Bikes und Zubehör zwischen Velory Bikes, ansässig in Hamburg (nachfolgend „Vermieter“), und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).

  2. Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.

  3. Bei Anmietungen über Partnerprogramme (z. B. Hotels, Eventagenturen) wird der Partner als Vermittler tätig. Der Mietvertrag und das daraus resultierende Nutzungsverhältnis entstehen direkt zwischen Velory Bikes und dem Endnutzer (Mieter) unter Einbeziehung dieser AGB.

§ 2 Identitätsprüfung

  1. Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 18 Jahre alt sein.

  2. Der Vermieter ist berechtigt, die Identität des Mieters vor oder während der Mietzeit durch Vorlage eines Ausweisdokuments oder digitale Identifikationsverfahren zu prüfen.

§ 3 Zahlungsbedingungen & Kaution

  1. Der Mietpreis richtet sich nach der bei Buchung gültigen Preisliste. Der Gesamtbetrag ist sofort mit Abschluss der Buchung fällig.

  2. Firmenkunden (B2B) / Individuelle Vereinbarungen**:**

    • Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Firmenkunden nach Buchung eine Anzahlungsrechnung über 50 % des Gesamtbetrages, zahlbar sofort nach Erhalt.

    • Der verbleibende Restbetrag wird nach Beendigung der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

    • Der Vermieter behält sich vor, bei Neukunden oder Großaufträgen eine höhere Anzahlung oder die vollständige Vorkasse zu verlangen.

  3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor Übergabe eine angemessene Kaution zur Absicherung gegen Verlust oder Beschädigung zu verlangen.

  4. Für Buchungen im Rahmen von Partner-Rahmenvereinbarungen gelten vorrangig die dort getroffenen Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten.

  5. Bei Verzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben.

§ 4 Mietgegenstand & Kontaktlose Übergabe (Lieferung)

  1. Sofern nicht anders vereinbart, liefert der Vermieter das E-Bike am ersten Miettag bis spätestens 09:00 Uhr an den vom Mieter angegebenen Ort (innerhalb des definierten Liefergebiets).

  2. Der Mieter ist verpflichtet, das Rad vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel (z.B. platte Reifen, Bremsfunktion) zu prüfen. Werden Mängel nicht unverzüglich (vor der ersten Fahrt) per Foto/Nachricht an den Vermieter gemeldet, gilt das Rad als mangelfrei übernommen.

§ 5 Nutzung & Sorgfaltspflichten

  1. Das E-Bike darf nur auf befestigten Wegen und Straßen genutzt werden. Sprünge oder die Teilnahme an Rennen sind untersagt. Der Mieter hat das zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes (gemäß Herstellerangabe) zu beachten.

  2. Der Mieter hat die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Alkoholisierte Fahrten oder Fahrten unter Drogeneinfluss sind streng verboten.

  3. Das E-Bike ist bei jedem Abstellen, auch bei kurzen Stopps, mit dem mitgelieferten Schloss an einem festen, unbeweglichen Gegenstand (z.B. Fahrradständer, Laterne, Zaun) anzuschließen. Ein einfaches Abschließen (Blockieren des Rades) reicht nicht aus.

  4. Über Nacht ist das E-Bike bevorzugt in abschließbaren Räumen (Hotel-Fahrradkeller, Garage) unterzubringen. Ist dies nicht möglich, muss es zwingend an einem festen Gegenstand an einem gut beleuchteten Ort angeschlossen werden.

  5. Der Akku darf nur mit dem vom Vermieter mitgelieferten Original-Ladegerät geladen werden. Der Mieter hat den Akku vor extremer Hitze und Frost zu schützen. Eine Tiefentladung ist zu vermeiden.

  6. Eine gewerbliche Weitervermietung oder die Überlassung an nicht im Vertrag benannte Dritte ist ohne Zustimmung untersagt. Bei Firmenkunden gilt die Überlassung an Mitarbeiter der Firma als vertragsgemäß.

§ 6 Kontaktlose Rückgabe

  1. Der Mieter ist verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, das E-Bike am letzten Miettag bis spätestens 18:00 Uhr am vereinbarten Rückgabeort (in der Regel der Lieferort) abzustellen.

  2. Das E-Bike muss sicher an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Der Mieter ist verpflichtet, zum Abschluss der Miete ein Foto des angeschlossenen Rades über den vom Vermieter bereitgestellten digitalen Link hochzuladen oder per E-Mail zu senden.

  3. Die Mietzeit und die Haftung des Mieters enden erst mit dem erfolgreichen Upload dieses Beweisfotos. Ohne Foto haftet der Mieter bis zur tatsächlichen Abholung durch den Vermieter für Diebstahl oder Schäden.

§ 7 Stornierung & Verlängerung

  1. Privatkunden können ihre Buchung bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn (09:00 Uhr des ersten Miettages) kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der volle Mietpreis (100 %) fällig.

  2. Für Firmenkunden und Buchungen ab einer Menge von 5 E-Bikes gelten folgende Stornierungsgebühren:

    1. Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.

    2. 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.

    3. Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.

  3. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine Buchungsanfrage abzulehnen, insbesondere wenn:

    1. die Buchung ausschließlich Zubehörartikel ohne mindestens ein E-Bike umfasst;

    2. die Mietsache aufgrund eines unvorhersehbaren Defekts oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter nicht verfügbar ist und kein Ersatzrad gestellt werden kann;

    3. höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    4. der Mieter unter falschen Angaben gebucht hat oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Nutzung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters gefährden kann. In diesen Fällen wird der bereits gezahlte Mietpreis unverzüglich erstattet; weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

  4. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Bestätigung durch den Vermieter (Verfügbarkeit vorausgesetzt).

  5. Bei verspäteter Rückgabe (nach 18:00 Uhr) ohne Absprache wird eine zusätzliche Tagesmiete sowie eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € berechnet. Bei einer eigenmächtigen Überziehung der Mietdauer von mehr als 24 Stunden wird der Vermieter zudem Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.

  6. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit begründet keinen Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Mietpreises.

§ 8 Haftung des Mieters (Schäden & Diebstahl)

  1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust und Vertragsverstöße.

  2. Pflichtverletzungen von Nutzern/Dritten, denen der Mieter die Nutzung ermöglicht, fallen in die Verantwortung des Mieters.

  3. Der Mieter haftet für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, in Höhe der Reparaturkosten.

  4. Wurde das E-Bike nicht an einem festen Gegenstand angeschlossen, haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Wurde das E-Bike ordnungsgemäß angeschlossen (Nachweis: Schlüssel/Code + Polizeianzeige) und hatte der Mieter das optionale Sorglos-Paket gebucht, entfällt die Selbstbeteiligung.

  5. Bei Verlust von Zubehör und Anbauteilen haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

  6. Bei Diebstahl oder Verkehrsunfällen ist zwingend unverzüglich die Polizei und der Vermieter zu informieren.

  7. Reifenschäden unterliegen dem Betriebsrisiko des Mieters. Im Falle eines platten Reifens ist der Mieter verpflichtet, das E-Bike auf eigene Kosten zum vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen.

§ 9 Optionales Sorglos-Paket (Haftungsreduzierung & Pannenhilfe)

  1. Der Mieter hat die Möglichkeit, bei der Buchung gegen eine tägliche Gebühr das „Sorglos-Paket“ (vertragliche Haftungsreduzierung) abzuschließen. Dieses Paket reduziert die Haftung des Mieters für bestimmte Schäden am Mietgegenstand.

  2. Bei Diebstahl des E-Bikes oder von fest verbauten Teilen (z.B. Motor) entfällt die Selbstbeteiligung. Voraussetzung hierfür ist zwingend, dass das E-Bike gemäß § 5 an einem festen Gegenstand angeschlossen war, der Mieter den Original-Schlüssel/Code vorweisen kann und unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet hat.

  3. Das Sorglos-Paket deckt Reparaturkosten (z.B. an Display, Schaltung, Rahmen) ab, die durch unvorhergesehene Stürze, Unfälle oder Vandalismus durch Dritte entstehen.

  4. Tritt ein Reifenschaden (Plattfuß) oder ein fahrverhindernder technischer Defekt auf, leistet der Vermieter kostenlose Pannenhilfe vor Ort (innerhalb des definierten Liefer-/Servicegebiets). Der Vermieter repariert das E-Bike vor Ort oder stellt ein Ersatzrad zur Verfügung. Eine Personenbeförderung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.

  5. Ausschlüsse (Keine Haftungsreduzierung): Das Sorglos-Paket greift ausdrücklich nicht bei:

    1. Schäden oder Diebstahl durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (z.B. nicht oder unzureichend angeschlossenes E-Bike, Trunkenheitsfahrten).

    2. Verlust oder Diebstahl von losem Zubehör, das nicht fest mit dem Rad verbunden ist (z.B. abnehmbare Akkus, Schlüssel, Ladegeräte, Helme). Hierfür haftet der Mieter weiterhin in voller Höhe.

    3. Haftpflichtschäden (Schäden, die der Mieter mit dem E-Bike an Dritten oder fremdem Eigentum verursacht).

    4. Schäden durch vertragswidrige Nutzung (z.B. Offroad-Fahrten, Wasserschäden durch unsachgemäße Nutzung).

§ 10 GPS-Tracking (Notfall-Ortung)

  1. E‑Bikes können mit GPS-Technik ausgestattet sein. Der Vermieter nutzt die Standortabfrage ausschließlich im Notfall (z. B. zur Wiederauffindung bei Verlust/Diebstahl oder wenn das E‑Bike am Rückgabeort nicht auffindbar ist).

  2. Es erfolgt keine fortlaufende Aufzeichnung der Bewegungsdaten; Zugriff auf Standortdaten hat ausschließlich der Vermieter.

  3. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 11 Haftung des Vermieters & Technische Mängel

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrfehler des Mieters oder Missachtung der StVO entstehen. Die Nutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters vorliegt.

  2. Bei technischen Defekten, die nicht auf unsachgemäße Behandlung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind (z.B. Motorfehler, Akkudefekt, Kettenriss bei normaler Fahrt), bemüht sich der Vermieter um Ersatz oder Reparatur vor Ort.

  3. Ausschluss: Reifenschäden (Plattfüße) und Beschädigungen durch Dritte oder Unfall stellen keinen technischen Mangel der Mietsache dar. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf kostenlose Pannenhilfe oder Ersatz durch den Vermieter vor Ort.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.