Velory Bikes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letztes Update: 01. Dezember 2025

§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für alle Mietverträge über E-Bikes und Zubehör zwischen Velory, ansässig in Hamburg (nachfolgend „Vermieter“), und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).

  2. Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer.


§ 2 Vertragsabschluss & Identität
  1. Der Vertrag kommt durch die Online-Buchung auf der Website und die anschließende Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.

  2. Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 18 Jahre alt sein.

  3. Der Vermieter ist berechtigt, die Identität des Mieters vor oder während der Mietzeit durch Vorlage eines Ausweisdokuments oder digitale Identifikationsverfahren zu prüfen.


§ 3 Zahlungsbedingungen & Kaution
  1. Der Mietpreis richtet sich nach der bei Buchung gültigen Preisliste auf der Website. Der Gesamtbetrag ist mit Abschluss der Buchung sofort zur Zahlung fällig (Vorkasse).

  2. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich die im Online-Checkout angebotenen elektronischen Verfahren (z.B. Kreditkarte, PayPal, Apple Pay) akzeptiert. Eine Barzahlung bei Lieferung ist ausgeschlossen.

  3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor Übergabe eine angemessene Kaution zur Absicherung gegen Verlust oder Beschädigung zu verlangen oder auf der Kreditkarte des Mieters zu reservieren.


§ 4 Mietgegenstand & Kontaktlose Übergabe (Lieferung)
  1. Lieferung: Der Vermieter liefert das E-Bike am ersten Miettag bis spätestens 09:00 Uhr an den vom Mieter angegebenen Ort (innerhalb des definierten Liefergebiets).

  2. Haftungsübergang: Da die Übergabe kontaktlos erfolgt, dokumentiert der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand und den Abstellort des Rades bei Lieferung per Foto. Mit Zusendung der Benachrichtigung (SMS/E-Mail) an den Mieter, die den Standort und den Code für das Schloss enthält, gilt das Rad als übergeben. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr (z.B. für Beschädigung durch Dritte oder Diebstahl, solange das Rad noch nicht vom Mieter übernommen wurde) auf den Mieter über, es sei denn, der Abstellort war durch den Vermieter grob fahrlässig gewählt.

  3. Mängelrüge: Der Mieter ist verpflichtet, das Rad vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel (z.B. platte Reifen, Bremsfunktion) zu prüfen. Werden Mängel nicht unverzüglich (vor der ersten Fahrt) per Foto/Nachricht an den Vermieter gemeldet, gilt das Rad als mangelfrei übernommen.


§ 5 Nutzung & Pflichten des Mieters
  1. Das E-Bike darf nur auf befestigten Wegen und Straßen genutzt werden ("Offroad"-Fahrten, Sprünge etc. sind untersagt).

  2. Der Mieter hat die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Alkoholisierte Fahrten oder Fahrten unter Drogeneinfluss sind streng verboten.

  3. Sicherungspflicht: Das E-Bike ist bei jedem Abstellen – auch bei kurzen Stopps – mit dem mitgelieferten Schloss an einem festen, unbeweglichen Gegenstand (z.B. Fahrradständer, Laterne, Zaun) anzuschließen. Ein einfaches Abschließen (Blockieren des Rades) reicht nicht aus.

  4. Über Nacht ist das E-Bike bevorzugt in abschließbaren Räumen (Hotel-Fahrradkeller, Garage) unterzubringen. Ist dies nicht möglich, muss es zwingend an einem festen Gegenstand an einem gut beleuchteten Ort angeschlossen werden.


§ 6 Kontaktlose Rückgabe
  1. Der Mieter ist verpflichtet, das E-Bike am letzten Miettag bis spätestens 18:00 Uhr am vereinbarten Rückgabeort (in der Regel der Lieferort) abzustellen.

  2. Beweispflicht: Das E-Bike muss sicher an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Der Mieter ist verpflichtet, zum Abschluss der Miete ein Foto des angeschlossenen Rades über den vom Vermieter bereitgestellten digitalen Link hochzuladen oder per E-Mail zu senden.

  3. Die Mietzeit und die Haftung des Mieters enden erst mit dem erfolgreichen Upload dieses Beweisfotos. Ohne Foto haftet der Mieter bis zur tatsächlichen Abholung durch den Vermieter für Diebstahl oder Schäden.


§ 7 Stornierung & Verlängerung
  1. Stornierung: Der Mieter kann die Buchung bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn (09:00 Uhr des ersten Miettages) kostenlos stornieren. Danach wird der volle Mietpreis fällig.

  2. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Bestätigung durch den Vermieter (Verfügbarkeit vorausgesetzt).

  3. Bei verspäteter Rückgabe (nach 18:00 Uhr) ohne Absprache wird eine zusätzliche Tagesmiete sowie eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € berechnet. Bei einer eigenmächtigen Überziehung der Mietdauer von mehr als 24 Stunden wird der Vermieter zudem Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.

  4. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit begründet keinen Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Mietpreises.


§ 8 Haftung des Mieters (Schäden & Diebstahl)
  1. Schäden: Der Mieter haftet für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, in Höhe der Reparaturkosten.

  2. Diebstahl: Wurde das E-Bike nicht an einem festen Gegenstand angeschlossen, haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes (UVP). Wurde das E-Bike ordnungsgemäß angeschlossen (Nachweis: Schlüssel/Code + Polizeianzeige) und hatte der Mieter die optionale Versicherung gebucht, beschränkt sich die Haftung auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.

  3. Verlust von Zubehör: Bei Verlust haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten (z.B. Ladegerät ca. 150 €, Akku ca. 600 €, Akku-Schlüssel).

  4. Bei Diebstahl oder Verkehrsunfällen ist zwingend unverzüglich die Polizei und der Vermieter zu informieren.

  5. Verhalten bei Reifenpannen: Reifenschäden unterliegen dem Betriebsrisiko des Mieters. Im Falle eines platten Reifens ist der Mieter verpflichtet, das E-Bike auf eigene Kosten zum vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen.

    • Ausnahme: Hat der Mieter bei Buchung das optionale Versicherungspaket (Schutzbrief) abgeschlossen, gelten die dortigen Bestimmungen zur Pannenhilfe und Kostenerstattung für den Rücktransport.

    • Holt der Vermieter auf Wunsch des Mieters ein fahruntüchtiges Rad mit Reifenschaden ab, ohne dass ein Versicherungsschutz besteht, wird eine Transportpauschale gemäß aktueller Preisliste (mind. 50,00 €) fällig.


§ 9 GPS-Tracking
  1. Der Mieter nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass die E-Bikes zu Sicherheitszwecken mit GPS-Trackern ausgestattet sind.

  2. Der Vermieter nutzt die Standortdaten ausschließlich zur Disposition sowie zur Ortung im Falle von Diebstahl.


§ 10 Haftung des Vermieters & Technische Mängel
  1. Der Vermieter haftet für die Verkehrstüchtigkeit der Räder bei Übergabe.

  2. Bei technischen Defekten, die nicht auf unsachgemäße Behandlung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind (z.B. Motorfehler, Akkudefekt, Kettenriss bei normaler Fahrt), bemüht sich der Vermieter um Ersatz oder Reparatur vor Ort.

  3. Ausschluss: Reifenschäden (Plattfüße) und Beschädigungen durch Dritte oder Unfall stellen keinen technischen Mangel der Mietsache dar. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf kostenlose Pannenhilfe oder Ersatz durch den Vermieter vor Ort.


§ 11 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person ist.